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Stonepark Design & Concept

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AGB

DENALPLUS IMMOBILIEN DEVELOPMENT KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Mündliche Vereinbarungen haben nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.2. Geschäftsabschlüsse sind freibleibend hinsichtlich Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Alle mit unseren Vertretern oder unseren Reisenden getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Alle angebotenen Leistungen, die über den Berechtigungsumfang der Gewerbeberechtigung Immobilien-Management hinausgehen, werden von unserem dazu berechtigten Geschäftspartnern ausgeführt. Vor Unterfertigung eines Auftrages wird ausführlich über diese "Außer-Haus"-Leistungen aufgeklärt

2. Lieferbedingungen

Erfüllungsort ist für Lieferung und Zahlung der Sitz unserer Firma.

2.2. Material aus den Gegebenheiten der Fertigung keramischer Erzeugnisse kann von uns dafür keine Gewähr übernommen werden, dass die Lieferung von keramischen Produkten in der Farben, Größe und Gewicht völlig gleichmäßig ausfällt, oder mit vorgelegten Handmustern bzw. Vorlieferungen genau übereinstimmt. Für die Materialprüfung gelten die einschlägigen ÖNORMEN. Selbstgewähltes Material wird von uns nicht zurückgenommen.

2.3. Lieferfristen: Alle vereinbarten Lieferfristen sind circa-Termine und werden von uns nach besten Kräften eingehalten. Wir müssen jedoch jegliche Haftung für Folgen, die sich aus verspäteter Lieferung ergeben können, ablehnen. Insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, sowie Störungen jeder Art im eigenen Betrieb oder ist der Erfüllung des Auftrages verbundenen Unternehmungen, geben uns das Recht, entsprechende Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen, oder vom Lieferungsvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz hat, oder ihm das Recht auf Rücktritt vom Vertrage zusteht.

2.4. Versand: Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Bruch, Verlust, oder Beschädigung der Sendung während des Transportes übernehmen wir keine Haftung. Sendungen werden nur auf Wunsch des Bestellers und auf dessen Rechnung gegen Bruch auf dem Transport versichert. Ersatzansprüche aus Transportschäden sind ausschließlich gegenüber dem beauftragten Frachtführer geltend zu machen.

2.5. Verpackung: Die handelsübliche Verpackung wird von uns kostenlos beigestellt. Die zum Versand erforderliche zusätzliche Verpackung wird von uns gegen Kostenersatz beigestellt.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1. Alle von uns gelieferten Waren und Emballagen bleiben bis zur restlosen Tilgung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer erwachsenen Forderungen einschlich aller Nebenkosten (Zinsen, Wechselkosten, Kosten einer gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung) unser Eigentum.

3.2. Die Vorbehaltsware dar weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Bei Pfändungen seitens Dritter hat der Käufer unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen. Kosten, die durch notwendig werdende Interventionen anfallen, trägt der Käufer.

3.3. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern oder bei der Ausführung von Aufträgen Dritter verwenden.

3.4. Der Käufer tritt schon jetzt alle diejenigen Rechte (Forderungen) an uns ab, die durch Weiterveräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der oder mit der Vorbehalt Ware entstehen. Soweit der Käufer die abgetretenen Forderungen selbst einzieht, geschieht das nur treuhänderisch und sind die Erlöse an uns unverzüglich weiterzuleiten.

3.5. Kommt der Käufer seine Verpflichtungen gegen uns nicht fristgerecht nach, so sind wir berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, aber auch die durch Bearbeitung entstandenen neuen Sachen, in unmittelbaren Besitz zu nehmen und Drittschuldner über die Forderungsabtretung zu unterrichten. Auf Verlangen hat uns der Käufer Name und Anschrift der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen ohne Verzug mitzuteilen, sowie diese selbst über die Forderungsabtretung zu benachrichtigen.

3.6. Vor Eröffnung eines Vergleichsverfahrens oder vor Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Käufers hat dieser unsere Waren und Emballagen auszusondern und uns zur Verfügung zu stellen.

4. Preise

4.1. Alle Preise verstehen sich ab unserem Lager.

4.2. Die Berechnung unserer Waren erfolgt zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen.

5. Zahlungen

5.1. Unsere Rechnungen sind bei Erhalt der Ware netto Kassa ohne Abzug zahlbar. Bei Sonderbestellungen von Waren, die wir nicht in unserem Lagerprogramm aufgenommen haben, sind bei Auftragserteilung 40 % der Auftragssumme als Anzahlung zu leisten. Der Rest ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung netto Kassa ohne Abzug zahlbar.

5.2. Zahlungen sind, soweit sie nicht im Zahlungsverkehr erfolgen, nur an jene Person zu leisten, welche sich mit unserer besonderen Vollmacht zur Empfangnahme von Geldern ausweisen können. Zahlungen an andere Personen gelten als nicht geleistet.

5.3. Das Recht der Aufrechnung und Zurückbehaltung ist ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen, oder sonstigen, von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzubehalten.

5.4. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden ab Fälligkeit Verzugszinsen von 4 % über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank verrechnet.

6. Mängelrügen

6.1. Beanstandungen wegen unvollständiger, oder unrichtiger Lieferung, oder sonstiger erkennbarer Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werde. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdecken mit Einsendung einer Probe und Packzettel der beanstandeten Ware anzuzeigen. Der Käufer kann für vertragswidrig gelieferte Ware eine kostenfreie Ersatzlieferung verlangen, die beanstandende Ware auf unser Verlangen kostenfrei an den Ort der Auslieferung zurückzustellen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche wie insbesondere Ersatz von Arbeitslöhnen, Versandspesen und dergleichen sind ausgeschlossen.

6.2. Das gelieferte Material ist vor dessen Verarbeitung auf Farbgleichheit, Größe und Art zu überprüfen. Reklamationen über bereits verarbeitetes Material werden von uns nicht angenommen.

7. Gerichtsstand – Anwendbares Recht

7.1. Durch Erteilung des Auftrages anerkennt der Auftraggeber die vorangeführten Vertragsbedingungen. Im Übrigen gelten die branchenüblichen Usancen, bzw. die einschlägigen Normen österreichischer Rechtsprechung.

7.2. Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Der Vertrag unterliegt dem Recht des Verkäufers.

7.3. Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Orte erfolgen sollte.

IMMOBILIENGESCHÄFTE

I. Allgemeines

Diese AGB der DENALplus Immobilien Development (im Folgenden „Makler“) bilden einen integrierenden Bestandteil jeglicher Angebote, Kostenschätzungen und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Maklers sowie der von im abgeschlossenen Maklerverträge. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

II. Inhalt des Maklervertrages

1. Der Makler wird bei Abschluss eines Maklervertrages damit betraut, die in der Immobilienmaklerverordnung BGBl II 1996/297 idgF angeführten Geschäfte - insbesondere Tausch, Kauf bzw. Verkauf von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen, Wohnungseigentum sowie Mietverträge betreffend Geschäftsräume, Wohnungen und Einfamilienhäusern sowie Pachtverträge betreffend Liegenschaften und Unternehmen - zu vermitteln.

2. Im Falle des Abschlusses eines Alleinvermittlungsauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, für das zu vermittelnde Geschäft keinen anderen Makler in Anspruch zu nehmen. Wird der Alleinvermittlungsvertrag vom Auftraggeber nach Ablauf der der vereinbarten Frist nicht schriftlich verlängert, wandelt sich dieser in einen unbefristeten schlichten Maklervertrag, der von beiden Vertragsteilen ohne Angabe von Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich aufgelöst werden kann. Im Rahmen eines schlichten Maklervertrages ist der Auftraggeber berechtigt, auch andere Immobilienmakler einzuschalten, verpflichtet zu setzen.

3. Dem Makler ist es gestattet, als Doppelmakler tätig zu sein, wird aber bekannt geben, falls er mit dem zu vermittelnden Dritten in einem familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis steht.

4. Der Makler ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Angaben des Auftraggebers auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, sondern darf auf deren Richtigkeit vertrauen. Soweit der Auftraggeber dem Makler schuldhaft unrichtige Informationen erteilt, haftet er dem Makler für diesem dadurch entstehende Schäden und (allenfalls frustrierte) Aufwendungen.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich neben der Zahlung einer Provision gemäß Punk III. dieser AGB, den Makler bei Ausübung seiner Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Interessenten zu unterlassen. Der Auftraggeber wird den Makler darüber hinaus bei einer Änderung seiner Vermiet-, Verpacht- bzw. Verkaufsabsichten hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Während der Dauer eines allenfalls abgeschlossenen Alleinvermittlungsauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber darüber hinaus, dem Makler jene Personen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, die sich direkt an den Auftraggeber gewendet haben.

III. Provision

1. Falls im Einzelfall nicht anderes vereinbart wird, gelten die in der Immobilienmaklerverordnung BGBl II 1996/297 idgF angeführten Höchstprovisionssätze zuzüglich 20 % USt. als vereinbart.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der Provision an den Makler, falls dieser dem Vertragspartner des Auftraggebers das betreffende Objekt namhaft gemacht hat; die Provision gebührt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung des betreffenden Objektes (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich geworden ist.

3. Die Zahlung der Provision wird weiters für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber die vom Makler namhaft gemachten Interessenten einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt, oder ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde, oder wenn innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung des Auftrages mit einem Interessenten, dem die Liegenschaft während der Vertragszeit namhaft gemacht wurde, eine Miet- oder bzw. Pacht- oder Kaufeinigung zustande kommt.

4. Darüber hinaus wird für die Dauer eines allenfalls abgeschlossenen Alleinvermittlungsauftrages vereinbart, dass der Auftraggeber die Provision auch dann zu zahlen hat, wenn - er den Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst oder - das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Makler oder auf andere Art zustande gekommen ist - oder das im Alleinvermittlungsauftrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt.

5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Provisionsansprüche des Maklers aufzurechnen. Dieser Aufrechnungsverzicht gilt nicht für Forderungen des Auftraggebers, welche vom Makler schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

IV. Nebenkostenübersicht und Rücktrittsrechte

Der Makler übergibt dem Auftraggeber spätestens bei Abschluss eines Maklervertrages eine Nebenkostenübersicht, aus der insbesondere Nebenkosten bei Abschluss der jeweiligen Verträge sowie die dem Auftraggeber allenfalls zukommenden Rücktrittsrechte nach dem Konsumentenschutzgesetz (wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist) und nach dem Bauträgervertragsgesetz (wenn Bauträgervertrag nach § 5 BTVG) zu entnehmen sind, wobei der Makler trotz größter Sorgfalt und Umsicht bei der Erstellung der Nebenkostenübersicht keine wie immer geartete Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der darin erteilten Informationen übernimmt.

V. Sonstige Bestimmungen

1. Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Maklervertrag wird 1040 WIEN vereinbart.

2. Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Makler und dem Auftraggeber wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Wien zuständigen Gerichtes vereinbart. Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist und im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 14 Konsumentenschutzgesetz nur, wenn dadurch die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet wird, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Auftraggebers liegt. Der Makler ist jedenfalls berechtigt, den Auftraggeber auch vor jedem sonstigen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

3. Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Makler und dem Auftraggeber unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.

DENALplus Immobilien Development KG, Januar 2016

  • IMPRESSUM

    DENALPLUS IMMOBILIEN DEVELOPMENT KG

    "Stonepark Design&Concept"

    1040 Wien, Waaggasse 12

    UID: ATU67418038

    FN 300487v

    Tel: 01/231 4 777

    Mail: office@stonepark.at

    DSGVO

    DATENSCHUTZ

    Datenschutzinformation für Interessenten/innen und Kunden/innen im Immobilien- und Handelsgeschäft.

    Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Websites www.stonepark.at

    Kontakt mit uns:

    Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, werden Ihre eingegebenen bzw. angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert.

    Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten: Interessenten- und Kundenverwaltung im Rahmen der Immobilienvermittlung (einschließlich erstellter und archivierter Textdokumente (wie z. B. Korrespondenz wie Mail und Brief) in diesen Angelegenheiten)

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    Newsletter

    Wir senden keine Newsletter ab. Außer Weihnachtsgrüße/Weihnachtskarten! Falls Sie diese nicht wünschen, bitten wir um eine kleine Rückmail.

    Verantwortlicher:

    Firmenwortlaut: DENALplus Immobilien Development KG

    Adresse: 1060 Wien, Linke Wienzeile 142

    Datenschutzbeauftragter

    Es ist kein Datenschutzbeauftragter bestellt, da keine gesetzliche Notwendigkeit besteht

    Zu welchem Zweck und Sinn verarbeiten wir Ihre Daten Interessenten- und Kundenverwaltung im Rahmen der Immobilienvermittlung (einschließlich erstellter und archivierter Textdokumente (wie z. B. Korrespondenz wie Mail und Brief) in diesen Angelegenheiten)

    Rechtsgrundlage Vertrag, Vertragsanbahnung (Vermittlungsvertrag) sowie gesetzliche Grundlage

    Wie lange speichern wir Ihre Daten Die Daten werden während der Dauer des Vertragsverhältnisses und nach Beendigung dessen zumindest solange aufbewahrt, als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

    An welche Dritte geben wir Ihre Daten weiter: Wir speichern und verarbeiten die uns übermittelten bzw. bekanntgegebenen personenbezogenen Daten nur soweit es mit der Abwicklung des Vertrages (Vermittlungsvertrag) im Zusammenhang steht. Eine Weitergabe erfolgt nur im minimal erforderlichen Umfang und soweit es für die Vertragsabwicklung notwendig ist, auf einer gesetzlichen Grundlage beruht oder ein berechtigtes Interesse an der Geschäftsabwicklung beteiligter (Dritter) besteht. Mögliche Empfänger können sein: Abteilungen des Unternehmens, die mit der Geschäftsabwicklung befasst sind (z.B. EDV, Verwaltung) oder Gesellschaften der Unternehmensgruppe (z.B. zur Abwicklung gemeinsamer Projekte); an der Geschäftsabwicklung beteiligte Dritte (an der Geschäftsabwicklung notwendigerweise teilnehmende Personen und potentielle Vertragspartner, weitere Makler, Vermittlungsplattformen, Hausverwaltungen, Finanzierungsunternehmen, private und öffentliche Stellen, die Informationen zu Objekten bekannt geben können oder benötigen, Versicherungen) Dienstleister des Verantwortlichen (z.B. Steuerberater, Lohnverrechnung, Rechtsanwalt) sowie Behörden (Sozialversicherung, Finanzamt, sonstige Behörden), Rechtsvertreter (bei der Durchsetzung von Rechten oder Abwehr von Ansprüchen oder im Rahmen von Behördenverfahren) oder Unternehmen, die im Rahmen der Betreuung der IT-Infrastruktur (Software, Hardware) als Auftragnehmer tätig sind.

    Keineswegs werden Ihre Daten zu Werbezwecken o.ä. weitergegeben. Unsere Mitarbeiter und unsere Dienstleistungsunternehmen sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

    Eine Übermittlung an Empfänger in einem Drittland (außerhalb der EU) oder an eine internationale Organisation ist vorgesehen; die Übermittlung beruht auf Standarddatenschutzklauseln sowie Angemessenheitsbeschluss. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling). Die Bekanntgabe der Daten ist erforderlich, um das Vertragsverhältnis zwischen Abgeber und Käufer ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

    Als betroffener Person steht Ihnen grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: DENALplus Immobilien Development KG “Stonepark Design&Concept” office@stonepark.at

    Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich jederzeit bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde:

    Wickenburggasse 8-10, 1080 Wien

    Telefon: +43 1 531 15-202525,

    Telefax: +43 1 531 15-202690

    Email: dsb@dsb.gv.at

    Website: www.dsb.gv.at